CARILONS
AGB
Geltungsbereich und Vertragsbeziehungen
1.1 CARILONS betreibt auf dieser Website (nachfolgend "Website") ein Online-Reiseportal. Der Kunde kann auf der Website die Verfügbarkeit von Reise-, Flug-, Hotelleistungen und sonstigen touristischen Dienstleistungen (nachfolgend zusammenfassend "Touristikleistungen"), wie z.B. Reiseversicherungen, Mietwagen, etc., verschiedener Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Reisevermittler etc. (nachfolgend zusammenfassend "Anbieter" genannt) entsprechend der von ihm gemachten An- und Eingaben prüfen, anfragen und buchen. Soweit gewünscht, kann der Kunde zudem Verträge über Touristikleistungen mit CARILONS oder dem jeweiligen Anbieter abschließen.
1.2 CARILONS tritt hinsichtlich der Leistungen der Anbieter ausschließlich als Vermittlerin der Touristikleistungen dieser Anbieter auf und vermittelt Verträge im Namen des jeweiligen Anbieters. Zwischen CARILONS und dem Kunden kommt im Falle der Buchung einer Touristikleistung eines Anbieters ein Geschäftsbesorgungsvertrag zu Stande, dessen Gegenstand die Vermittlung von Touristikleistungen ist. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von CARILONS ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter der Touristikleistungen gelten ausschließlich dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung - soweit vorgesehen - sowie andere Beschränkungen und Obliegenheiten des Kunden geregelt sein. Die entsprechenden AGB der Anbieter werden dem Kunden, soweit verfügbar, auf der Website von CARILONS zur Einsichtnahme vor der Buchung bereitgestellt. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
1.4 Die auf der Website dargestellten oder über unsere Buchungshotline vorgestellten und anschließend gegebenenfalls per E-Mail versandten Touristikleistungen stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot seitens CARILONS und/oder des jeweiligen Anbieters dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an Sie als Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter der Touristikleistung abzugeben. Sie geben Ihr Angebot ab, indem Sie Ihre Daten in das Online-Buchungsformular eingeben und an CARILONS absenden. Bei telefonischen Buchungen geben Sie Ihr Angebot mündlich am Telefon oder durch E-Mail Antwort auf eine Angebots-E-Mail von CARILONS nach vorangegangenem Telefonat ab. Sie sind für den Zeitraum von maximal 6 Tagen an Ihr Vertragsangebot gebunden. Innerhalb dieses Zeitraumes kann CARILONS im Namen des jeweiligen Anbieters oder der jeweilige Anbieter selbst die Annahme Ihres Angebotes durch Übermittlung einer Bestätigung erklären. Der Vertrag über die Touristikleistung ist mit Übermittlung der Bestätigung geschlossen. Übermittelt CARILONS Ihnen hingegen ein neues Vertragsangebot, können Sie dieses innerhalb der darin bestimmten Frist annehmen. Der Vertrag über die Touristikleistung wird in diesem Fall durch Ihre Annahme des von CARILONS oder dem jeweiligen Anbieter übersandten neuen Angebotes geschlossen. Der Vertragsschluss kommt ebenfalls zustande, wenn CARILONS oder der Anbieter Ihnen eine Reisebestätigung oder Rechnung übersendet. Eine Verpflichtung zur Annahme eines Angebotes besteht beiderseitig nicht.
1.5 Der Vertragstext und Ihre Bestelldaten werden von CARILONS zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert, sind aber von Ihnen nicht direkt über die Website abrufbar. Im Rahmen der Vertragsabwicklung leitet CARILONS die Vertragsdaten an die von Ihnen ausgewählten Vertragspartner (wie z.B. Reiseveranstalter, Airline, Kreditkartenunternehmen etc.) weiter. Zur einfachen Archivierung stellen wir Ihnen sämtliche Informationen zum geschlossenen Vermittlungs- bzw. Reisevertrag innerhalb der Eingangsbestätigung Ihres Buchungsauftrages, der darin enthaltenen Verlinkung und der Bestätigung des Reiseveranstalters/Vertragspartners zur Verfügung.
2. Pflichten des Kunden
2.1 Der Kunde hat CARILONS für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag insoweit, als CARILONS nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit CARILONS nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden CARILONS die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von CARILONS oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen
- bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CARILONS oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen
- bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, CARILONS auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt.
2.2 Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt der Reisevermittler als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. CARILONS wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. CARILONS empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters zu erklären. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Nach seiner Reise kann der Kunde dem Anbieter eine weitere Mängelrüge in schriftlicher Form schicken. Anschrift und Telefonnummer des Anbieters findet der Kunde auf der Webseite von CARILONS Reisen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber CARILONS gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber CARILONS als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt CARILONS - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet CARILONS für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von CARILONS vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von CARILONS zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
2.3 Falls CARLIONS dem Kunden im Falle einer vom Reiseanbieter vorgenommenen Annullierung auf Wunsch des Kunden die oder einen Teil der gezahlten Reisekosten erstattet, erfolgt die Erstattung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall, seine gegen den Reiseanbieter gerichteten Ansprüche auf Erstattung der Reisekosten in der Höhe an CARLIONS abzutreten, in der CARLIONS dem Kunden die Reisekosten erstattet hat. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Anspruch des Kunden gegen die ticketausstellende Fluggesellschaft im Fall einer Flugannullierung. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde CARLIONS auf deren Anfordern sämtliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen und Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, die zur Durchsetzung der abgetretenen Ansprüche erforderlich sind.
3. Geschäftsabwicklung
3.1 Internet CARILONS Service: Bei allen Fragen wird der Kunde durch CARILONS begleitet. Dieser steht ihm über die Kontakt-Seite im Servicebereich auf dieser Website sowie über die angegebenen Rufnummern zu den dort genannten Bürozeiten telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
3.2 Vergütungsansprüche von CARILONS
a) Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften gilt:
aa) Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind in der Regel Preise der Fluggesellschaften, die keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit von CARILONS beinhalten.
ab) Die Vergütung von CARILONS im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit erfolgt demnach durch vom Kunden zu bezahlende Serviceentgelte.
ac) Das Serviceentgelt für die Vermittlungstätigkeit von Flugbuchungen und sonstigen Tätigkeiten die im Zusammenhang mit der Flugbuchung stehen, beträgt mindestens 40 EUR pro Flugticket soweit im Einzelfall keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
b) Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Touristikleistungen, die Einzelleistungen sind, und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch einen sichtbaren Hinweis von CARILONS im Buchungsverlauf erfolgen.
c) Der Anspruch von CARILONS auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung - bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Anbieter oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
Sie werden hiermit darüber aufgeklärt, daß Sie für die gebuchte Reise und/oder Flug im Besitz gültiger Ausweispapiere (Reisepass, Personalausweis, Visum u.s.w.) sein müssen. Ihnen ist eine Reiserücktrittskosten-, Abbruchs- und Krankenversicherung angeboten worden. Sie wurden auf die internationalen Formalitäten (Beachtung Einreisebestimmungen, Impfungen u.s.w.) hingewiesen. Die Reiseanmeldung erfolgt in Anerkennung der allgemeinen Reisebedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. Sie haben hiermit davon Kenntnis erhalten und erklären sich damit damit einverstanden. Über die Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen der Fluggesellschaft wurden Sie bei der Buchung informiert. Die gemachten Angaben werden zur Reiseabwicklung und Kundenbetreuung elektronisch gespeichert. Berechnete Vermittlungsentgelte werden im Falle einer Stornierung oder Flugstreichung durch die Fluggesellschaft, nicht erstattet. Bitte überprüfen Sie unbedingt 3 Tage vor Abflug, ob sich Ihre Flugzeiten geändert haben.
3.3 Zahlungen:
a) Mit Vertragsabschluss kann vom jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wird. Soweit es sich um Reisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB handelt, darf eine Anzahlung von mindestens 20% des Reisepreises verlangen, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig; Restzahlungen auf Reisen werden spätestens 30 Tage vor Abreise fällig. Abweichend von Vorstehendem werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt bei Mietwagen. Bei Mietwagen ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte anfallen können, die vom Kunden vor Ort zu zahlen sind. Abhängig von den gebuchten Touristikleistungen erfolgt der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbst, durch CARILONS oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister.
Soweit CARILONS oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Reisen- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters. Ist CARILONS Inkassobevollmächtigte des Anbieters, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Anbieters.
b) Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen kann der Kunde mit den Kreditkarten CARILONS Card, VISA, MasterCard und American Express vornehmen, wenn und soweit diese vom Anbieter der Touristikleistungen als Zahlungsmittel angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte den Angaben im Buchungsverlauf und direkt den Geschäftsbedingungen des Anbieters der Touristikleistung.
c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA-Banklastschrift erfolgen wenn und soweit diese vom Anbieter der Touristikleistungen als Zahlungsmittel angeboten werden.
d) CARILONS behält sich das Recht vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften an den Kunden weiter zu berechnen.
3.4 Reiseplan bzw. Reiseunterlagen
a) Hinsichtlich des Reiseunterlagen-Versandes verweisen wir auf die entsprechenden Regelungen in den Reisebedingungen des betreffenden Anbieters.
b) Fluggesellschaften bieten ausschließlich statt eines Tickets in Papierform ein elektronisches Ticket (E-Ticket) an. Dabei wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in Textform (zumeist per E-Mail) übermittelt, der vom Kunden beim Check-In in Verbindung mit einem Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) zu nennen oder vorzulegen ist.
c) Insbesondere bei Hotel- und Mietwagenbuchungen erfolgt die Übermittlung von Berechtigungsscheinen durch Übermittlung einer Reservierungsnummer zur Vorlage beim Anbieter.
d) Bei vermittelten Pauschalreisen trifft sowohl den Kunden wie auch CARILONS die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Anbieters über die Pauschalreise, die dem Kunden durch CARILONS übermittelt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
e) Soweit Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Pauschalreiseveranstalter übermittelt werden, erfolgt die Übermittlung durch CARILONS nach deren Wahl durch postalischen oder elektronischen Versand, soweit der Kunde keinen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.
3.5 Vertragsänderungen (Umbuchung, Stornierung)
a) Nach Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter der Touristikleistung richten sich die Bedingungen für vom Kunden veranlasste oder gewünschte Vertragsänderungen (z.B. Umbuchung, Rücktritt) nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. CARILONS ist berechtigt, alle auf Grund von Vertragsänderungen entstehenden Kosten dem Kunden im Namen des jeweiligen Anbieters in Rechnung zu stellen und diese Beträge einzuziehen bzw. einzubehalten.
3.6 Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt und an den jeweiligen Anbieter weitergegeben, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.CARILONS.de/Datenschutz
3.7 Sonderwünsche nimmt CARILONS nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Anbieter entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat CARILONS für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für von CARILONS an den Anbieter einer Pauschalreise zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Anbieters der Pauschalreise zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters werden.
4. Reiseversicherungen
4.1 CARILONS weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
4.2 Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
4.3 CARILONS empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
4.4 Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
5. Stellung und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
5.1 Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist CARILONS verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird CARILONS ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar.
5.2 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar - die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
- die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
- die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
- die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
5.3 Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
6. Haftung von CARILONS
6.1 CARILONS haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche/mangelfreie Erbringung der Touristikleistung durch den Anbieter, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. 6.2 CARILONS ist in zumutbarem Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Leistungen, Buchungskonditionen, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Die einzelnen Angaben zu den Touristikleistungen Dritter beruhen allerdings auf den Angaben der jeweiligen Anbieter. Eine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB wird von CARILONS nicht übernommen.
6.3 Sämtliche auf der Website dargestellten Touristikleistungen sind nur begrenzt verfügbar. CARILONS haftet nicht für die Verfügbarkeit einer bestimmten Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung und übernimmt keine Beschaffungsgarantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB
6.4 CARILONS übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten Dritter, insbesondere Landkarten, automatischen Übersetzungen, Kundenbewertungen, redaktionellen Texten und Bildern zu Orten und Regionen. Auf der Website angezeigte Geodaten, insbesondere Kartendarstellungen, dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung über die ungefähre örtliche Position des Angebots. Maßgeblich für den Vertragsschluss sind jedoch allein die örtlichen Angaben, die Ihnen im Angebot innerhalb des Online-Buchungsvorgangs und/oder in der entsprechenden Bestätigung gemacht werden.
6.5 Die unter Ziff. 6.2, 6.3 und 6.4 genannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit CARILONS fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt hätten bekannt sein müssen. Insoweit ist die Haftung der CARILONS für das Kennenmüssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
6.6 Im Übrigen haftet CARILONS bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen übernommener Garantien und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von CARILONS auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt.
6.7 CARILONS haftet nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust oder Untergang des Reiseplans bzw. der Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
6.8 CARILONS haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste der CARILONS oder deren Lieferanten beeinflusst werden.
6.9 Bei der Erteilung von sonstigen Hinweisen und Auskünften, zu deren Angabe CARILONS nicht nach § 651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet ist, haftet CARILONS im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet CARILONS gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
6.10 Eine etwaige eigene Haftung von CARILONS aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten oder aus § 651x BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
6.11. CARILONS Reisen weist darauf hin, daß sich der Anbieter das Rech vorbehält, das Programm zu ändern, ohne den angebotenen Leistungsumfang zu ändern. Die Dauer einzelner Elemente des Programms können vor der Reise oder auch während der Reise verändert werden. Teile des Programms, die von behördlichen Maßnahmen oder Organisationen abhängen und nicht der Kontrolle des Anbieters/Veranstalters unterliegen können aufgrund der tatsächlichen Situation vom Programm ausgeschlossen oder verändert werden.
6.12. Pass-, Visumserfordernisse und Gesundheitsvorschriften.
CARILONS unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen zu Erlangung von Visa, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Einhaltung der Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente ist der Reisende grundsätzlich selbst verantwortlich.
7. Schlussbestimmungen
7.1 CARILONS behält sich das Recht vor, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Kunden besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version dieser Bedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung dieser Bedingungen erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den Änderungen.
7.2 Diese Bedingungen enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Kunden und CARILONS bestehenden Vermittlungsvertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten.
7.3 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und CARILONS unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Kunden - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Aschaffenburg (Deutschland).
7.4 Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
7.5 CARILONS weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass CARILONS nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Veröffentlichung dieser Vermittlerbedingungen der CARILONS Deutschland - Online für CARILONS verpflichtend würde, informiert CARILONS die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. CARILONS verweist für alle Verträge über Pauschalreisen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr
Stand: 01.01.2025