Information für die Einreise / Italien
Stand 20.06.2022
Seit dem 1. Juni 2022 sind alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen für Italien aufgehoben. Damit ist für die Einreise nach Italien weder ein COVID-19-Nachweis noch eine vorherige Einreiseanmeldung erforderlich. Die COVID-19-Nachweispflicht für den Zugang zu Dienstleistungen und Infrastrukturen innerhalb Italiens wurde abgeschafft. Ausschließlich für den Zutritt zu Einrichtungen des Gesundheitswesens wie z.B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, gilt weiterhin die 2G-Regel.
Alle Angaben ohne Gewähr und kein Vertragsbestandteil. Reisende sind verpflichtet sich eigenständig über die aktuell gültigen Hinweise zu informieren.
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